Obstbaumschnitt

Ab dem 20. September starten wir mit dem nächsten Fachberatergrundkurs. Dazu treffen wir uns an 9 aufeinanderfolgenden Abenden , jeweils am Mittwoch, um 18  Uhr im Vereinsheim des KGV Am See. Als Abschluss erfolgt eine praktische Unterrichtung im Obstbaumschnitt. Die genauen Termine und Themen findet ihr hierDownload.

Wer noch am Lehrgang teilnehmen möchte und sich noch nicht angemeldet hat, kann dies bei der Bezirksfachberatung noch nachholen. Der Kontakt ist: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Wer nur an einigen Themen interessiert ist, kann gerne an dem jeweiligen Abend als „Gast“ teilnehmen.

Terminänderungen findet ihr immer aktuell auf dieser Internetseite.

 

Der Bezirksverband hat eingeladen und die Gäste kamen zahlreich zur Eröffnung der neuen Geschäftsstelle.

Der Bezirksverband der Gartenfreunde Hameln hat seine neue Geschäftsstelle im Vereinsheim des KGV Abendfrieden bezogen. Zur Einweihung waren alle Vorstände der Mitgliedsvereine und Gäste aus der Politik eingeladen. Selbst der bei den Reden einsetzende Regen konnte die Stimmung nicht trüben. Mit der Schaffung der neuen Geschäftsstelle soll das jahrelange Provisorium endlich Geschichte sein (s.u.).  Der Bürgermeister Werner Sattler hat Grüße der Stadt überbracht und in seiner Rede besonders das Jahrzehnte lange Wirken des 1. Vorsitzenden Wolfgang Schünemann für den BVH hervorgehoben.

Immer häufiger werden wir mit der Frage konfrontiert, ob und wie übergroße Lauben und/oder separate Zweitbauten versicherbar sind. Gerne nehmen wir zu dem Thema Stellung: Die Auslegung, dass Gartenfreunde ihre Baulichkeiten zwar beitragspflichtig anmelden können, aber dann im Schadenfall keine Leistung erhalten ist definitiv falsch. 

In § 3 Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass Baulichkeiten inclusive überdachtem Freisitz maximal 24m2 groß sein dürfen. Darüber hinaus gibt es Kommunen, die in den Gartenordnungen hiervon abweichende, kleinere Baulichkeiten vorschreiben, dafür aber unter bestimmten Umständen das Aufstellen von Schuppen und/oder Gewächshäuser erlauben. Da diese Regelungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können, das Merkblatt aber für den gesamten Landesverband Geltung hat, wurde im Merkblatt zur FED Versicherung die Formulierung : versichert gelten «behördlich genehmigte oder gesetzlich zulässige Baulichkeiten» gewählt.