Auch dieses Jahr bietet uns das Taubblindenwerk in Fischbeck die Möglichkeit an Pflanzen für unsere Gärten zu erwerben. Die Bestellung und Abholung erfolgt direkt beim Taubblindenwerk. Die aktuelle Pflanzenliste steht euch unten zum download zur Verfügung.

Pflanzenliste

Infos zu den Tomaten/Kürbise

Infos zu Chillis/Paprika

 

Der Bezirksverband Hameln der Kleingärtner e.V. hatte am 04.03.23 seine jährliche Mitgliederversammlung. Zu Gast waren der Ratsherr Gerhard Paschwitz, (CDU) der Bundestagsabgeordnete Johannes Schrap (SPD), Bürgermeister Werner Sattler (SPD), Ratsfrau Jutta Ostermann (Bündnis90/ die Grünen) und Sven Szubin vom Grünflächenamt. Der 1. Vorsitzende Wolfgang Schünemann berichtete, dass die neue Geschäftsstelle im KGV Abendfrieden in Arbeit ist. Der Umbau kommt gut voran und wir werden im Juni dort einziehen können. Die Einweihung ist für den 01.07.2023 geplant. Jetzt muss die alte Geschäftsstelle im KGV Am Heideweg aufgelöst werden. Das wird noch ein ordentliches Stück Arbeit.

Immer häufiger werden wir mit der Frage konfrontiert, ob und wie übergroße Lauben und/oder separate Zweitbauten versicherbar sind. Gerne nehmen wir zu dem Thema Stellung: Die Auslegung, dass Gartenfreunde ihre Baulichkeiten zwar beitragspflichtig anmelden können, aber dann im Schadenfall keine Leistung erhalten ist definitiv falsch. 

In § 3 Bundeskleingartengesetz ist geregelt, dass Baulichkeiten inclusive überdachtem Freisitz maximal 24m2 groß sein dürfen. Darüber hinaus gibt es Kommunen, die in den Gartenordnungen hiervon abweichende, kleinere Baulichkeiten vorschreiben, dafür aber unter bestimmten Umständen das Aufstellen von Schuppen und/oder Gewächshäuser erlauben. Da diese Regelungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein können, das Merkblatt aber für den gesamten Landesverband Geltung hat, wurde im Merkblatt zur FED Versicherung die Formulierung : versichert gelten «behördlich genehmigte oder gesetzlich zulässige Baulichkeiten» gewählt.